Tonträger- u. Produktionszuschuss
Förderstelle: Land Steiermark Kultur
Es werden ausschließlich Erstausgaben und Erstauflagen gefördert. Antragsberechtigt sind UrheberInnen, HerausgeberInnen und Verlage (auch Labels). Die Antragstellung muss in jedem Fall vor Projektumsetzung (d. h. Drucklegung, Vervielfältigung, Veröffentlichung) erfolgen, die geplante Publikation muss zu diesem Zeitpunkt weit fortgeschritten sein. Dabei muss die gesetzliche Bearbeitungsfrist von maximal 14 Wochen berücksichtigt werden. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung ist die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses für die erste umfassende Publikation (Debütförderung).
Bei physischen Medien müssen die Verkaufseinnahmen auf Basis eines branchenüblichen Verkaufspreises und der möglichen Verkaufsauflage kalkuliert werden. Sofern keine branchenüblichen oder sachlich begründeten Ausnahmen dargelegt werden können, müssen die Einnahmen mit einer Verkaufsauflage von 50 Prozent der Gesamtauflage kalkuliert werden.

